"Gewerblicher Rechtsschutz? - Was ist das überhaupt?"
Leider ist der Begriff schlecht gewählt, hat sich aber allgemein eingebürgert. Es geht hier nicht - wie mancher im Gespräch vermutet - um gewerbliche Rechtsschutzversicherungen, sondern vielmehr um den Schutz gewerblich anwendbarer Rechte.
Da in einer Wissensgesellschaft der Produktionsprozess bei vielen Produkten heute austauschbar ist, kommt es immer mehr auf das Know-How und letztlich auf die geistige Schöpfung an. Genau diese geistige Schöpfung, die letztlich den Unterschied zu anderen Unternehmen und Urhebern ausmacht, wird nach unserer Rechtsordnung umfangreich geschützt.
Das Plagiat, die Fälschung und die Kopie begleiten die Menschheit allerdings ebenso lange wie neue Erfindungen und herausragende Designs, also schon seit Jahrtausenden. Aber gerade im Zeitalter des Internet ist die Kopie fremden Wissens und die weltweite Verteilung besonders einfach geworden.
Zum Gewerblichen Rechtsschutz gehören folgende Rechtsgebiete:
(1) Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
(2) Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
(3) Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
(4) Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
(5) Urheberrecht
Vor allem das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ist auch für Kleinunternehmen von herausragender Bedeutung. Jeder hat bereits in den Medien Berichte über Abmahnung wegen falscher Angaben auf Internetseiten etc. gehört. Genau diese Fälle sind hierhin einzusortieren. Wenn Sie also eine Abmahnung wegen eines falschen Impressums oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten, haben Sie eine Frage zum Wettbewerbsrecht und damit auch aus dem Rechtsgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Für Privatpersonen ist immer wieder das Urheberrecht von erheblicher Bedeutung. Praktisch kein Jugendlicher wird heute erwachsen, ohne Urheberrechtsverstöße zu begehen. Ist die Kopie eines Computerprogramms in den 1980'er Jahren aber noch auf dem Schulhof verteilt worden (und war dann auf einer Kassette oder Diskette gespeichert), kann die Kopie heute mit wenigen Mausklicks weltweit verteilt werden.
Auch für die Unternehmen, die von der Verwertung von Urheberrechten leben, ist dieser Wandel enorm bedeutsam. Durch das Internet und Internetanschlüsse mit großen Bandbreiten können heute auch problemlos CD, DVD und selbst BD mit recht geringem Aufwand verbreitet werden. Die wirtschaftlichen Schäden sind - je nach Rechenweise - erheblich bis existenzbedrohend.
Die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Urheberverletzungen für die Urheber - aber auch die Verteidigung der angeblichen Verletzter gegen unberechtigte Forderungen - ist ebenfalls Teil des gewerblichen Rechtsschutzes.
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