"IT-Recht? - Hat das was mit dem It-Girl zu tun?"
IT-Recht ist das Recht der elektronischen Datenverarbeitung (Informationstechnologierecht). Es handelt sich um den aktuellen Begriff dessen, was ursprünglich "Computerrecht" genannt wurde.
Es geht hierbei also - grob gesagt - um juristische Probleme im Zusammenhang mit Computern und Telekommunikation.
Der Anwendungsbereich ist größer, als von vielen angenommen wird. Wenn Sie Kunden über das Internet erreichen, sind die entsprechenden Verträge IT-Recht, sie haben besondere Inhalte und gewähren den Verbrauchern Rechte, die im Offline-Handel unbekannt sind.
Auch Probleme mit Providern und anderen Telekommunikationsunternehmen sind solche des IT-Rechts.
Zum IT-Recht gehören folgende Rechtsgebiete:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Und nein - das IT-Recht hat nichts mit dem It-Girl zu tun, aber über Wikipedia können sie rausfinden, wer das ursprüngliche It-Girl war (und sie hieß nicht wie eine Hotelkette). Allerdings - wenn Sie Wikipedia benutzen, sind Sie eigentlich schon wieder im Bereich des IT-Rechts.
|
|