Eine bedeutende Neuregelung gibt es für Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (GbR) zum Jahreswechsel.
Bedeutsam ist dies vor allem für Gesellschaften, die Grundbesitz halten: Da die Angaben zu den Gesellschaftern zukünftig nur noch im Gesellschaftsregister erfasst werden, ist die Eintragung der Gesellschaft in dem neuen Register zwingende Voraussetzung für die weiteren Schritte der Gesellschaft beim Grundbuchamt.
Update: Anmeldungen zu dem Gesellschaftsregister sind jetzt möglich. Zuständig ist das Registergericht. Für den Amtsgerichtsbezirk Tecklenburg – in dem unter anderem Lengerich, Tecklenburg, Lienen und Ladbergen liegen – ist dies das Amtsgericht Steinfurt.
Die Notarkosten sind von der Anzahl der Gesellschafter abhängig und belaufen sich bei zwei Gesellschaftern auf etwa 130,00 € und bei drei Gesellschaftern auf etwa 160,00 € – wenn Sie den in Ihrem Fall exakten Betrag vorab wissen möchten, sprechen Sie bitte mich oder einen anderen Notar Ihrer Wahl vorab an.