Stellenangebot: Rechtsanwalt (w/m/d)

Wir sind eine ausschließlich zivilrechtlich ausgelegte Kanzlei im Mittelzentrum Lengerich/Westfalen. Die Stadt und das Büro liegen verkehrsgünstig zwischen Osnabrück und Münster. Mit unserem motivierten Team betreuen wir Privatpersonen sowie kleine und mittelgroße Unternehmen mit einem dynamischen und weiter stark an Bedeutung gewinnenden Schwerpunkt auf notariellen Tätigkeiten.

Wir suchen für eine langfristige erfolgsorientierte Zusammenarbeit in Teilzeit (25 bis 32 Wochenstunden) ab sofort

einen Rechtsanwalt (m/w/d).

Dein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf erhebliche Teile des Zivilrechts und auch – mit planmäßig zunehmender Gewichtung – auf die Vertragsgestaltung im Notariat. Einer zur Mandatsstruktur und zu deinen persönlichen Neigungen passenden Schwerpunktsetzung und auch dem Erwerb geeigneter Fachanwaltstitel stehen wir sehr positiv gegenüber, diese werden von uns auch aktiv gefördert. Das gleiche gilt für Promotionen und die Ablegung der Notarprüfung.

Außerdem stehen wir flexiblen Arbeitszeitmodellen und auch der Arbeit im Homeoffice aufgeschlossen gegenüber.

Keine Lust haben wir auf Mitarbeiter ohne Ambitionen und solche, die keine Verantwortung übernehmen wollen, wir möchten keine Befehlsempfänger, sondern einen klugen Kopf, der eigene Entscheidungsbefugnisse erhält und mit ihnen umzugehen weiß. Wir erwarten von jedem Berufsträger der Kanzlei ehrlichen Einsatz im Sinne der Mandanten. Idealerweise bist du selbstbewusst, ausgeglichen, teamfähig, mandantenorientiert und hast die Notarprüfung bereits abgelegt.

Zentral ist für uns auch Kommunikationsfähigkeit, daher würde es uns freuen, wenn du bei entsprechendem Interesse deine einschlägigen Fähigkeiten umgehend verwendet und uns eine Bewerbung an info@stoeppel.com sendest. Für Fragen steht dir Herr Rechtsanwalt und Notar Olaf Stöppel unter 05481 902 1860 gerne zur Verfügung.

Corona-Update

Nach wie vor ist mein Büro für Sie offen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie am Corona-Virus erkrankt sind oder infiziert sind – in diesem Fall bitte ich Sie Kontakt mit mir aufzunehmen um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Der Zutritt zu den Büroräumen ist auch für gesunde Personen (selbstverständlich) nur mit Mundschutz und nach Voranmeldung per Telefon oder per E-Mail gestattet. Bei Beurkundungen müssen Sie zur Identifizierung und zum Abgleich mit Ihrem Ausweis den Mundschutz kurz abnehmen.

Wir versuchen mit einem mobilen Luftfilter und CO2-abhängiger Lüftung des Besprechungsraums und der sonstigen Büroräume Aerosole möglichst gering zu halten. Für Handdesinfektion und – falls Ihr Mundschutz defekt oder nicht vorhanden ist – auch für Mund-Nasenschutz, ist selbstverständlich gesorgt.

Zudem können insbesondere auch Vorbesprechungen oder Besprechungen von Entwürfen über Videokonferenzen oder telefonisch erledigt werden. Die Teilnahme an Beurkundungen per Videokonferenz ist nach den aktuellen Vorgaben der Bundesnotarkammer nicht mehr länger möglich.

Videokonferenzen ab sofort möglich

Wir sind ab sofort in der Lage, über verschlüsselte Kanäle mit Ihnen hochvertraulich Videokonferenzen durchzuführen.

Sie benötigen hierfür entweder ein Smartphone, ein iPad, ein Notebook oder einen Desktop-PC mit angeschlossener Webcam. Selbst wenn Sie nicht über derartige Geräte verfügen, sind wir in der Lage, Sie zu einer derartigen Videokonferenz über die Anwahl einer speziellen Telefonnummer hinzuzuschalten. Die Videokonferenzen können mit einer großen Anzahl von Personen gleichzeitig geführt werden, sodass auch beispielsweise Besprechungen im Zusammenhang mit komplexen Verträgen mit allen Beteiligten gleichzeitig bequem erfolgen können.

Wir benutzen die Software Goto-Meeting (https://www.gotomeeting.com/de-de) und würden Ihnen für den jeweiligen Termin der Videokonferenz eine Einladungs-E-Mail vorab zusenden. Aber auch ohne einen Termin kann von uns eine Videokonferenz ad hoc eingerichtet werden, sodass auch komplexere Themen kurzfristig über diesen Kanal besprochen werden können.

Es hat sich bei ersten Tests gezeigt, dass das Medium der Videokonferenz zwar nach wie vor einer persönlichen Besprechung unterlegen, einem Telefonat jedoch weit überlegen ist. Über die Software ist es uns auch möglich, Ihnen Dokumente zu zeigen und gemeinsam beispielsweise an den Entwürfen von Urkunden zu arbeiten.

Für die Teilnahme an den Videokonferenzen müssen Sie lediglich ein kleines Programm bzw. eine kleine App auf Ihr Gerät laden, der Aufwand hierfür ist aber sehr überschaubar und die Schaffung dieser Voraussetzung ist auch für unerfahrene Benutzer der Geräte machbar.

Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Corona-Virus

Bis auf leicht reduzierte Umgangsformen (wir verzichten zur Zeit auf das übliche Händeschütteln zur Begrüßung) sind aktuell praktisch keine Einschränkungen durch das SARS-CoV-2-Virus in unserer Kanzlei gegeben.

Als Notar bin ich verpflichtet, weiter für Beurkundungen verfügbar für Sie zu sein.

Die Westfälische Notarkammer schreibt hierzu: „Notarinnen und Notare sind gem. § 1 der Bundesnotarordnung Träger eines öffentlichen Amtes, die zur Erledigung von Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege vom Land Nordrhein-Westfalen bestellt werden. Notarielle Amtshandlungen haben eine systemkritische Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens: So sind etwa ältere oder schwerkranke Menschen ggf. auf die kurzfristige Vorbereitung und Beurkundung von Testamenten oder anderen Verfügungen von Todes wegen sowie von Vorsorgevollmachten angewiesen. Gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Umstrukturierungen oder Anteilsverkäufe können vor allem in der Krise zum Schutz oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen kurzfristig erforderlich sein, gerade in Zeiten eines weitgehend eingestellten Reiseverkehrs. Schließlich ist die Bestellung von Grundschulden und anderen Kreditsicherheiten auch in der Krise von besonderer Bedeutung. Diese Funktionen notarieller Amtstätigkeit müssen trotz der aktuellen Verschärfung der Risikosituation bei der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) weiterhin aufrechterhalten werden.“ (Zitat: https://www.westfaelische-notarkammer.de/)