Notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht

Beurkundungen und Beglaubigungen können in den gesetzlich zugelassenen Fällen über das besonders gesicherte Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer jetzt – neben der nach wie vor möglichen herkömmlichen Beurkundung – auch online vorgenommen werden.

Zugelassen ist dies für Beurkundungen zur

  • Gründung einer UG (haftungsbeschränkt),
  • Gründung einer GmbH,

sowie für Beglaubigungen von

  • Anmeldungen zum Handelsregister,
  • Anmeldungen zum Genossenschaftsregister,
  • Anmeldungen zum Partnerschaftsregister,
  • Anmeldungen zum Vereinsregister.

Außerdem können einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse über Satzungsänderungen einschließlich Kapitalmaßnahmen online beurkundet werden.

Praktischer Ablauf: Sie bitten mich (Telefon: 05481 9021860 o. 05481 3010930, E-Mail: info@stoeppel.com) oder eine andere Notarin oder einen anderen Notar Ihres Vertrauens, Sie zu einem Videoverfahren einzuladen. Sie erhalten dann einen Einladungslink, über den Sie sich registrieren und (sobald alle Fragen geklärt und ein Termin vereinbart wurde) an der Videokonferenz teilnehmen können.

Alternativ können Sie über die Internetplattform der Notarkammer eine Anfrage für ein notarielles Online-Verfahren an eine Notarin oder ein Notar schicken: www.online-verfahren.notar.de.

Bitte beachten Sie aber, dass Sie im Regelfall zwei gültige Ausweis- bzw. Passdokumente benötigen, um in der Videokonferenz rechtssicher notariell identifiziert zu werden. Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Personalausweis mit Ausweis-PIN und zusätzlich einen Reisepass.

Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer finden Sie einen Erklärfilm zum Thema Online-Beurkundungen: https://www.notar.de/themen/unternehmen/erklaerfilm

Andere Vorgänge, etwa der Kauf einer Immobilie oder die Beurkundung eines Testaments, können hingegen aktuell ausschließlich vor Ort beurkundet werden.