Eine bedeutende Neuregelung gibt es für Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (GbR) zum Jahreswechsel.
Bedeutsam ist dies vor allem für Gesellschaften, die Grundbesitz halten: Da die Angaben zu den Gesellschaftern zukünftig nur noch im Gesellschaftsregister erfasst werden, ist die Eintragung der Gesellschaft in dem neuen Register zwingende Voraussetzung für die weiteren Schritte der Gesellschaft beim Grundbuchamt.
Eine Anmeldung zu dem Gesellschaftsregister wird erst im Januar 2014 möglich sein.
Die näheren Voraussetzungen, insbesondere welche Gerichte zuständig sind, werden in den nächsten Wochen bekannt werden, sobald dies der Fall ist, wird dieser Beitrag aktualisiert.