Corona-Virus

Bis auf leicht reduzierte Umgangsformen (wir verzichten zur Zeit auf das übliche Händeschütteln zur Begrüßung) sind aktuell praktisch keine Einschränkungen durch das SARS-CoV-2-Virus in unserer Kanzlei gegeben.

Als Notar bin ich verpflichtet, weiter für Beurkundungen verfügbar für Sie zu sein.

Die Westfälische Notarkammer schreibt hierzu: „Notarinnen und Notare sind gem. § 1 der Bundesnotarordnung Träger eines öffentlichen Amtes, die zur Erledigung von Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege vom Land Nordrhein-Westfalen bestellt werden. Notarielle Amtshandlungen haben eine systemkritische Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens: So sind etwa ältere oder schwerkranke Menschen ggf. auf die kurzfristige Vorbereitung und Beurkundung von Testamenten oder anderen Verfügungen von Todes wegen sowie von Vorsorgevollmachten angewiesen. Gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Umstrukturierungen oder Anteilsverkäufe können vor allem in der Krise zum Schutz oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen kurzfristig erforderlich sein, gerade in Zeiten eines weitgehend eingestellten Reiseverkehrs. Schließlich ist die Bestellung von Grundschulden und anderen Kreditsicherheiten auch in der Krise von besonderer Bedeutung. Diese Funktionen notarieller Amtstätigkeit müssen trotz der aktuellen Verschärfung der Risikosituation bei der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) weiterhin aufrechterhalten werden.“ (Zitat: https://www.westfaelische-notarkammer.de/)